AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt)

Stand 27.03.2023

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Schreibweise, es sind aber beide Geschlechter angesprochen.

§ 1 Begriffsbestimmungen
Aktion: Erlebnis-/pädagogische Programme, Kurse der Kanuschule, Seekajaktouren /-programme, Kanutouren, Firmenevents
Teilnehmer (TN): TN ist die Institution, die für mehrere Personen eine Aktion bucht.
Einzelteilnehmer (ET): ET ist die einzelne Person, die an einer Aktion teilnimmt.
Gebühren: Entgelt für die Teilnahme an der Aktion. Sie werden entsprechend der Aktion als Einzel- oder Gruppengebühren ausgewiesen.
Veranstalter: Anbieter einer Aktion, einer Programmfahrt, eines Kurses.

§ 2 Anmeldung
Eine Anmeldung zu einer Aktion erfolgt über ein Buchungsformular (online oder per Mail) über unsere Webseite und stellt ein vier Wochen gültiges, verbindliches Angebot des TN bzw. ET dar. Auch formlose Buchungen werden übergangsweise anerkannt, sobald sie von outdoorVAGABUNDEN UG (haf-tungsbeschränkt) schriftlich oder mündlich bestätigt wurden. outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) nimmt die Buchung in Form einer Buchungsbestätigung, welche mündlich oder schriftlich erfolgen kann, an. Nach Abschluss des Vertrages erhält der TN bzw. ET eine schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung. Es gelten ausschließlich die in der Leistungsvereinbarung und Buchungsbestätigung/Rechnung genannten Preise und Leistungen. Der TN bzw. ET erkennt die Geschäftsbedingungen an, soweit Sie dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt werden. Der Vertrag wird mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter wirksam.

§ 3 Bezahlung
3.1 Der TN bzw. ET leistet, soweit nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 25% der Programmkosten innerhalb von 1 Woche nach Erhalt des Vertrages. Die im Vertrag vereinbarte TN/ET-Gebühr (Restbetrag) muss spätestens bis 4 Wochen vor Beginn der Aktion bei dem Veranstalter eingegangen sein, es sei denn, dies wird in der Leistungsvereinbarung anders geregelt und benannt.
3.2 Firmen leisten, soweit nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 50% der Programmkosten nach Erhalt des Vertrages. Der Restbetrag muss bis spätestens mit Ende der Aktion bei dem Veranstalter eingegangen sein, es sei denn, dies wird in der Leistungsvereinbarung anders geregelt und benannt.

3.3 Bei allen Buchungen, die im Zeitraum 4 Wochen vor bis zum Beginn der Aktion erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung/Vertrages fällig.

3.4 Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen kann der Vertrag von Seiten des Veranstalters nach vorheriger Mahnung gelöst werden. Dabei werden Rücktrittspauschalen in der unter Punkt 4 aufgeführten Höhe erhoben.
§ 4 Rücktritt
4.1 Rücktritt durch den TN bzw. ETNach Art. 16 Buchstabe I RL 2011/83/EU bzw. § 312g BGB sind die Kurse der Kanuschule, Seekajaktouren /-programme und Kanutouren von outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) vom Widerrufsrecht ausgenommen. Denn sie dienen der Freizeitgestaltung und richten sich an eine begrenzte Teilnehmerzahl zu einem festen Termin.
outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) wird nach Bekanntgabe der Nichtteilnahme an der Aktion durch den ET, versuchen einen Nachrücker zu finden. Sollte dies erfolgreich sein, so wird dem ET abzüglich einer Aufwandsgebühr in Höhe von 35,00 EUR die Kursgebühr erstattet.
Sollten Leistungen infolge von Krankheit, vorzeitiger Abreise oder aus anderen, von outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) nicht zu vertretenden, Gründen nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Aktionskosten. Ersparte Aufwendungen, die outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) von Fremdanbietern erstattet bekommt, werden an den TN bzw. ET zurückgezahlt.

4.2 Rücktritt durch den TN im Rahmen einer Aktion – Der Rücktritt von einer bestätigten Aktion hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs beim Veranstalter. Der Anspruch des Veranstalters auf eine Rücktrittspauschale beträgt:
• bis 4 Wochen vor der Aktion 25 %
• bis 2 Wochen vor der Aktion 50 %
• ab 6 Tag vor der Aktion 80%
• bei Nichtantritt der Aktion 100 %
Es bleibt dem TN unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
Außerdem wird in allen Fällen des Rücktritts durch den TN eine Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt in Höhe von 150 € fällig. Dies gilt nicht für den Rücktritt nur eines oder mehrerer Einzelteilnehmer einer Gruppe.
Die outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 5 Rücktritt und Abbruch durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
5.1 die Durchführung einer Aktion aufgrund mangelnder Beteiligung (Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht) nicht möglich ist, es sei denn es gibt andere Absprachen über die Teilnehmerzahl im Vorfeld. Der Teilnahmepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet. Ein Rücktritt wegen mangelnder Beteiligung ist bis 48 Stunden vor Programmbeginn möglich.
5.2 Das Programm aufgrund der auftretenden Gruppendynamik und Zusammensetzung der Gruppe nicht mehr durchgeführt werden kann.
5.3 Gebuchte Aktionen aus Sicherheitsgründen nicht realisiert werden können, die im Verantwor-tungsbereich der TN bzw. ET liegen und durch diese zu vertreten sind (Klettern, Bogenschießen u.a.)
5.4 Die Aktion kann vor Ort abgebrochen wer-den, wenn ET rassistisches, respektloses und sexistisches Verhalten Anderen gegenüber zeigen und trotz pädagogischer Betreuung nicht unterlassen, so dass die gebuchten Aktionen gefährdet und damit nicht durchführbar sind.
5.5 Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann die outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) einen sofortigen Ausschluss von dem Programm/ Aktion aussprechen.
Tritt der Veranstalter aus einer unter Punkt 5.2-5.5 genannten Gründe zurück, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, Mehrkosten tragen die TN.
§ 6 Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände
Tritt ein bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar außergewöhnlicher Umstand ein, welcher die Aktion, das Programm unzumutbar erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, kann der Veranstalter, als auch der TN / ET den Vertrag im Vorfeld kündigen. Der TN wird unverzüglich über die Kündigung unterrichtet.
Tritt der außerordentliche Umstand während einer Aktion ein, so bieten wir ein Ersatzprogramm für Bausteine, die nicht durchführbar sind, an. Der Ver-anstalter kann in Abstimmung mit den TN/ET eine Änderung oder Variation der Aktion neu vereinbaren. Ist die Kündigung erfolgt, werden die Gebühren abzüglich der bis dahin erbrachten Aufwendungen erstattet. Mehrkosten tragen die TN.

§ 7 Mitwirkungspflicht/ Mängelanzeigen
Der TN und der ET müssen auftretende Mängel so-fort bei der outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt), Chausseestr. 8, 15755 Egsdorf, Ge-schäftsstelle schriftlich anzeigen.

§ 8 Aufsichtspflicht
Der Veranstalter ist für den Ablauf der vereinbarten Aktionen verantwortlich. Bei den Aktionen bleibt die Aufsichtspflicht bei den mitreisenden Betreuern und Lehrern. Die Veranstalter sind nach Maßgabe der Bedingungen vor Ort und der vertraglichen Vereinbarung in die Aufsichtspflicht eingebunden.
Es gelten die allgemeinen Durchführungsbestimmungen und Schulfahrten – Erlasse für Klassenfahrten.

§ 9 Haftungsbeschränkung
9.1 Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen.
9.2 Die vertragliche Haftung vom Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt
9.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, mit dem zur Verfügung gestellten Material sorgsam umzugehen.
9.4 Wir haften nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust, Diebstahl und sonstige Unregelmäßigkeiten, sofern wir nur als Vermittler auftreten, wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des ver-mittelten Vertragspartners als Fremdleistungen ein-deutig gekennzeichnet werden.
9.5 Für Schäden, die der outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der Veranstaltung durch die ET zugefügt werden, haftet der TN bzw. ET im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Zusätzliche Kosten
Im Gebührensatz für das Programm nicht!! enthalten sind:
• Kosten der An- und Abreise
• Kosten für die Unterkunft und Verpflegung
• Kosten für Angebote, die über das vereinbarte Programm hinausgehen (z.B. Kanumiete)
• Individualversicherungen
• Reiserücktrittversicherung.

§ 11 An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt grundsätzlich individuell ohne Begleitung des Der Veranstalter ist über die Ankunftszeit zu unterrichten.

§ 12 TN Zahlen
Die outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbe-schränkt) empfiehlt den Abschluss einer Reiserrücktrittversicherung.
Wenn nicht anders vereinbart, wird die dem Vertrag/ Leistungsvereinbarung zugrunde liegenden TN Zahl fällig. Die Mindestteilnehmerzahl, die zu tragen ist, liegt bei 20 zahlenden TN, es sei denn es gelten andere Vereinbarungen.
Die outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) ist bis 7 Tage vor Fahrt/ Aktionsbeginn über die genaue TN Zahl zu informieren. Erfolgt dies nicht, wird die Gebühr für die in der Leistungsvereinbarung genannten TN Zahl fällig.
Ausnahmen sind möglich, u.a. bei neu zusammen gesetzten Klassen, Klassenstufen 5 und 7, bei denen eine konkrete TN Zahl bei Anmeldung noch nicht feststehen kann.

§ 13 Trainereinsatz
Die outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, die Anzahl der Trainer kurzfristig zu ändern, sollte TN Zahlen oder andere Umstände dies bedingen.

§ 14 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB zieht nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach.
Sämtliche mündliche Abreden in Zusammenhang mit dem Vertrag und den Angeboten sind gegenstandslos. Es gilt die schriftliche Erklärung.

outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt)
Chausseestr. 8
15755 Teupitz ST Egsdorf
Handy 01520 8531652
Mail info@outdoorvagabunden.de
www.outdoorvagabunden.de
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Sitz: Egsdorf / Amtsgericht Cottbus
Geschäftsführung: Daniel Uhlig
HRB 13636 CB
St. Nr. 049/115/02785
USt-IdNr. DE319473528

IBAN: DE83 1605 0000 1000 5073 07
BIC WELADED1PMB