AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt)

Stand 01.05.2026

Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.  Zur besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Schreibweise angewandt.

§ 1 Begriffsbestimmungen

Diese AGB gelten für die Buchung von Programmen und Tagesevents von outdoorVAGABUNDEN (nachfolgend Veranstalter) ohne Übernachtung und fallen damit nicht unter das Pauschalreiserecht im Sinne der §§ 651 a ff BGB. Vertragspartner können sowohl Schulen, Unternehmen Verbände (juristische Personen) und Einzelgäste/ Gruppen (natürliche Personen) sein.  Der TN bzw. ET erkennt die Geschäftsbedingungen an, soweit Sie dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt werden.

Begriffserläuterung:

Aktion:  Erlebnis-/pädagogische Programme, Kurse der Kanuschule, Seekajaktouren/-programme, Kanutouren, Firmenevents.

Teilnehmer (TN): TN ist die Institution (Schule, Verein oder Unternehmen, juristische Person), die für mehrere Personen eine Aktion bucht.

Einzelteilnehmer (ET): ET ist die einzelne Person oder Gruppe (natürliche Personen), die an einer Aktion teilnimmt.

Kosten: Entgelt für die Teilnahme an der Aktion. Sie werden entsprechend der Aktion als Einzel- oder Gruppenkosten ausgewiesen.

Veranstalter: Anbieter einer Aktion, einer Programmfahrt, eines Kurses.

§2 Anmeldung

Eine Anmeldung zu einer Aktion erfolgt über ein Buchungsformular (online oder per Mail) über unsere Webseite. An die Anmeldung ist der Buchende (TN bzw. ET) 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch den Veranstalter zustande. Nach Abschluss des Vertrages erhält der TN bzw. ET eine schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung. Es gelten ausschließlich die in der Leistungsvereinbarung und Buchungsbestätigung/Rechnung genannten Preise und Leistungen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Verträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen sind unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 4 möglich.

§ 3 Bezahlung

3.1 Der TN (Schulen und Vereine) leistet, soweit nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 25% der Programmkosten innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung. Die im Vertrag vereinbarten TN/ET-Kosten (Restbetrag) müssen spätestens bis 4 Wochen vor Beginn der Aktion bei dem Veranstalter eingegangen sein, es sei denn, dies wird in der Leistungsvereinbarung anders geregelt und benannt.

3.2 Unternehmen und sonstige juristische Personen leisten, soweit nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 50% der Programmkosten nach Erhalt des Vertrages. Der Restbetrag muss bis spätestens ein Tag nach der Aktion bei dem Veranstalter eingegangen sein, es sei denn, dies wird in der Leistungsvereinbarung anders geregelt und benannt.

3.3 ET leisten die vollständigen Programmkosten nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung.

3.4 Bei allen kurzfristigen Buchungen, die im Zeitraum 4 Wochen vor dem Beginn der Aktion erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung/Vertrages fällig.

Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen kann der Vertrag von Seiten des Veranstalters nach vorheriger Mahnung gelöst werden. Dabei werden Rücktrittspauschalen in der unter Punkt 4 aufgeführten Höhe erhoben.

§ 4 Rücktritt

4.1 Rücktritt durch ET

outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) wird nach Bekanntgabe der Nichtteilnahme an der Aktion durch den ET (Rücktritt), versuchen einen Nachrücker zu finden. Sollte dies erfolgreich sein, so wird dem ET abzüglich eines Aufwandspauschale in Höhe von 35,00 EUR die Aktionskosten erstattet.

Ansonsten bleibt der ET zur Zahlung der vollen Aktionskosten verpflichtet. Es bleibt dem ET unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Sollten Leistungen infolge von Krankheit, vorzeitiger Abreise oder aus anderen, von outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) nicht zu vertretenden, Gründen nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Aktionskosten. Ersparte Aufwendungen, die outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) von Fremdanbietern erstattet bekommt, werden an den TN bzw. ET zurückgezahlt.

4.2 Rücktritt durch den TN

Der Rücktritt von einer bestätigten Aktion hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs beim Veranstalter. Der Anspruch des Veranstalters auf eine Rücktrittspauschale beträgt:

bis 4 Wochen vor der Aktion 25 %
bis 2 Wochen vor der Aktion 50 %
ab 6 Tag vor der Aktion 80%
bei Nichtantritt der Aktion 100 %

Es bleibt dem TN unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Teilstornierungen innerhalb eines Vertrages bei Buchung durch Schulen und Vereine von bis zu 2 Teilnehmern bleiben bei der Berechnung der Stornokosten unberücksichtigt. Eine Teilstornierung ist insofern kostenfrei.

Die outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 5 Rücktritt und Abbruch durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

5.1 die Durchführung einer Aktion aufgrund mangelnder Beteiligung (Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht) nicht möglich ist, es sei denn es gibt andere Absprachen über die Teilnehmerzahl im Vorfeld. Dies ist nur möglich, sofern im Zusammenhang mit der Buchung auf eine Mindestteilnehmerzahl und das Rücktrittsrecht des Veranstalters hingewiesen wurde. Der Teilnahmepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet. Ein Rücktritt wegen mangelnder Beteiligung ist bis 48 Stunden vor Programmbeginn möglich.

5.2 Gebuchte Aktionen aus Sicherheitsgründen nicht realisiert werden können, die im Verantwortungsbereich der TN bzw. ET liegen und durch diese zu vertreten sind.

5.3 Die Aktion kann vor Ort abgebrochen werden oder ein ET kann von einer Akton ausgeschlossen werden, wenn ein ET rassistisches, respektloses und sexistisches Verhalten anderen gegenüber zeigt, so dass die gebuchten Aktionen gefährdet und damit nicht durchführbar sind.

5.4 Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann die outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) einen sofortigen Ausschluss von dem Programm/ Aktion aussprechen.

Tritt der Veranstalter aus einer unter Punkt 5.2-5.5 genannten Gründe zurück, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an­rechnen lassen, den es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, Mehrkosten tragen die TN.

§ 6 Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände

Tritt ein nach Vertragsabschluss nicht vorhersehbar außergewöhnlicher Umstand ein, welcher die Aktion unzumutbar erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, kann der Veranstalter, als auch der TN/ET den Vertrag im Vorfeld kündigen. Der TN/ET wird unverzüglich über die Kündigung unterrichtet. Bereits gezahlte Aktionskosten werden unverzüglich erstattet.

Tritt ein außerordentlicher Umstand während einer Aktion ein, so versuchen wir ein Ersatzprogramm für Bausteine, die nicht durchführbar sind, an. Der Veranstalter kann in Abstimmung mit den TN/ET eine Änderung oder Variation der Aktion neu vereinbaren. Ist die Kündigung erfolgt, werden die Gebühren abzüglich der bis dahin erbrachten Aufwendungen erstattet. Mehrkosten tragen die TN.

§ 7 Mitwirkungspflicht/ Mängelanzeigen
Der TN und der ET müssen auftretende Mängel sofort bei der outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt), Chausseestr. 8, 15755 Egsdorf, Geschäftsstelle schriftlich anzeigen

§ 8 Aufsichtspflicht

Der Veranstalter ist für den Ablauf der vereinbarten Aktionen verantwortlich. Bei den Aktionen bleibt die Aufsichtspflicht bei den mitreisenden Betreuern und Lehrern. Die Veranstalter sind nach Maßgabe der Bedingungen vor Ort und der vertraglichen Vereinbarung in die Aufsichtspflicht eingebunden.

Es gelten die allgemeinen Durchführungsbestimmungen und Schulfahrten – Erlasse für Klassenfahrten.

§ 9 Haftungsbeschränkung

9.1 Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen.

9.2 Die vertragliche Haftung vom Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt.

9.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, mit dem zur Verfügung gestellten Material sorgsam umzugehen.

9.4 Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust, Diebstahl und sonstige Unregelmäßigkeiten, sofern wir nur als Vermittler auftreten, wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet werden.

9.5 Für Schäden, die der outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der Veranstaltung durch die ET zugefügt werden, haftet der TN bzw. ET im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Zusätzliche Kosten

Im Gebührensatz für das Programm nicht enthalten sind:

Kosten der An- und Abreise
Kosten für die Unterkunft und Verpflegung
Kosten für Angebote, die über das vereinbarte Programm hinausgehen
Individualversicherungen
Reiserücktrittversicherung.

§ 11 An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt grundsätzlich individuell ohne Begleitung des Veranstalters. Der Veranstalter ist über die Ankunftszeit zu unterrichten.

§ 12 Trainereinsatz

Die outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, die Anzahl der Trainer kurzfristig zu ändern, sollte Teilnehmerzahlen oder andere Umstände dies bedingen und dadurch die Leistung in ihrem Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigt werden.

§ 13 Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.

outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt)
Chausseestr. 8
15755 Teupitz ST Egsdorf
Handy: 01520 8531652
Mail: info@outdoorvagabunden.de
www.outdoorvagabunden.de
————————————————–
Sitz: Egsdorf / Amtsgericht Cottbus
Geschäftsführung: Daniel Uhlig
HRB 13636 CB
St. Nr. 049/115/02785
USt-IdNr. DE319473528

IBAN: DE83 1605 0000 1000 5073 07
BIC WELADED1PMB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt)

Stand 01.05.2026

Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.  Zur besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Schreibweise angewandt.

§ 1 Begriffsbestimmungen

Diese AGB gelten für die Buchung von Programmen und Tagesevents von outdoorVAGABUNDEN (nachfolgend Veranstalter) ohne Übernachtung und fallen damit nicht unter das Pauschalreiserecht im Sinne der §§ 651 a ff BGB. Vertragspartner können sowohl Schulen, Unternehmen Verbände (juristische Personen) und Einzelgäste/ Gruppen (natürliche Personen) sein.  Der TN bzw. ET erkennt die Geschäftsbedingungen an, soweit Sie dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt werden.

Begriffserläuterung:

Aktion:  Erlebnis-/pädagogische Programme, Kurse der Kanuschule, Seekajaktouren/-programme, Kanutouren, Firmenevents.

Teilnehmer (TN): TN ist die Institution (Schule, Verein oder Unternehmen, juristische Person), die für mehrere Personen eine Aktion bucht.

Einzelteilnehmer (ET): ET ist die einzelne Person oder Gruppe (natürliche Personen), die an einer Aktion teilnimmt.

Kosten: Entgelt für die Teilnahme an der Aktion. Sie werden entsprechend der Aktion als Einzel- oder Gruppenkosten ausgewiesen.

Veranstalter: Anbieter einer Aktion, einer Programmfahrt, eines Kurses.

§2 Anmeldung

Eine Anmeldung zu einer Aktion erfolgt über ein Buchungsformular (online oder per Mail) über unsere Webseite. An die Anmeldung ist der Buchende (TN bzw. ET) 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch den Veranstalter zustande. Nach Abschluss des Vertrages erhält der TN bzw. ET eine schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung. Es gelten ausschließlich die in der Leistungsvereinbarung und Buchungsbestätigung/Rechnung genannten Preise und Leistungen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Verträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen sind unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 4 möglich.

§ 3 Bezahlung

3.1 Der TN (Schulen und Vereine) leistet, soweit nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 25% der Programmkosten innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung. Die im Vertrag vereinbarten TN/ET-Kosten (Restbetrag) müssen spätestens bis 4 Wochen vor Beginn der Aktion bei dem Veranstalter eingegangen sein, es sei denn, dies wird in der Leistungsvereinbarung anders geregelt und benannt.

3.2 Unternehmen und sonstige juristische Personen leisten, soweit nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 50% der Programmkosten nach Erhalt des Vertrages. Der Restbetrag muss bis spätestens ein Tag nach der Aktion bei dem Veranstalter eingegangen sein, es sei denn, dies wird in der Leistungsvereinbarung anders geregelt und benannt.

3.3 ET leisten die vollständigen Programmkosten nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung.

3.4 Bei allen kurzfristigen Buchungen, die im Zeitraum 4 Wochen vor dem Beginn der Aktion erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung/Vertrages fällig.

Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen kann der Vertrag von Seiten des Veranstalters nach vorheriger Mahnung gelöst werden. Dabei werden Rücktrittspauschalen in der unter Punkt 4 aufgeführten Höhe erhoben.

§ 4 Rücktritt

4.1 Rücktritt durch ET

outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) wird nach Bekanntgabe der Nichtteilnahme an der Aktion durch den ET (Rücktritt), versuchen einen Nachrücker zu finden. Sollte dies erfolgreich sein, so wird dem ET abzüglich eines Aufwandspauschale in Höhe von 35,00 EUR die Aktionskosten erstattet.

Ansonsten bleibt der ET zur Zahlung der vollen Aktionskosten verpflichtet. Es bleibt dem ET unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Sollten Leistungen infolge von Krankheit, vorzeitiger Abreise oder aus anderen, von outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) nicht zu vertretenden, Gründen nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Aktionskosten. Ersparte Aufwendungen, die outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) von Fremdanbietern erstattet bekommt, werden an den TN bzw. ET zurückgezahlt.

4.2 Rücktritt durch den TN

Der Rücktritt von einer bestätigten Aktion hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs beim Veranstalter. Der Anspruch des Veranstalters auf eine Rücktrittspauschale beträgt:

  • bis 4 Wochen vor der Aktion 25 %
  • bis 2 Wochen vor der Aktion 50 %
  • ab 6 Tag vor der Aktion 80%
  • bei Nichtantritt der Aktion 100 %

Es bleibt dem TN unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Teilstornierungen innerhalb eines Vertrages bei Buchung durch Schulen und Vereine von bis zu 2 Teilnehmern bleiben bei der Berechnung der Stornokosten unberücksichtigt. Eine Teilstornierung ist insofern kostenfrei.

Die outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 5 Rücktritt und Abbruch durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

5.1 die Durchführung einer Aktion aufgrund mangelnder Beteiligung (Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht) nicht möglich ist, es sei denn es gibt andere Absprachen über die Teilnehmerzahl im Vorfeld. Dies ist nur möglich, sofern im Zusammenhang mit der Buchung auf eine Mindestteilnehmerzahl und das Rücktrittsrecht des Veranstalters hingewiesen wurde. Der Teilnahmepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet. Ein Rücktritt wegen mangelnder Beteiligung ist bis 48 Stunden vor Programmbeginn möglich.

5.2 Gebuchte Aktionen aus Sicherheitsgründen nicht realisiert werden können, die im Verantwortungsbereich der TN bzw. ET liegen und durch diese zu vertreten sind.

5.3 Die Aktion kann vor Ort abgebrochen werden oder ein ET kann von einer Akton ausgeschlossen werden, wenn ein ET rassistisches, respektloses und sexistisches Verhalten anderen gegenüber zeigt, so dass die gebuchten Aktionen gefährdet und damit nicht durchführbar sind.

5.4 Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann die outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) einen sofortigen Ausschluss von dem Programm/ Aktion aussprechen.

Tritt der Veranstalter aus einer unter Punkt 5.2-5.5 genannten Gründe zurück, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an­rechnen lassen, den es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, Mehrkosten tragen die TN.

§ 6 Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände

Tritt ein nach Vertragsabschluss nicht vorhersehbar außergewöhnlicher Umstand ein, welcher die Aktion unzumutbar erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, kann der Veranstalter, als auch der TN/ET den Vertrag im Vorfeld kündigen. Der TN/ET wird unverzüglich über die Kündigung unterrichtet. Bereits gezahlte Aktionskosten werden unverzüglich erstattet.

Tritt ein außerordentlicher Umstand während einer Aktion ein, so versuchen wir ein Ersatzprogramm für Bausteine, die nicht durchführbar sind, an. Der Veranstalter kann in Abstimmung mit den TN/ET eine Änderung oder Variation der Aktion neu vereinbaren. Ist die Kündigung erfolgt, werden die Gebühren abzüglich der bis dahin erbrachten Aufwendungen erstattet. Mehrkosten tragen die TN.

§ 7 Mitwirkungspflicht/ Mängelanzeigen
Der TN und der ET müssen auftretende Mängel sofort bei der outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt), Chausseestr. 8, 15755 Egsdorf, Geschäftsstelle schriftlich anzeigen

§ 8 Aufsichtspflicht

Der Veranstalter ist für den Ablauf der vereinbarten Aktionen verantwortlich. Bei den Aktionen bleibt die Aufsichtspflicht bei den mitreisenden Betreuern und Lehrern. Die Veranstalter sind nach Maßgabe der Bedingungen vor Ort und der vertraglichen Vereinbarung in die Aufsichtspflicht eingebunden.

Es gelten die allgemeinen Durchführungsbestimmungen und Schulfahrten – Erlasse für Klassenfahrten.

§ 9 Haftungsbeschränkung

9.1 Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen.

9.2 Die vertragliche Haftung vom Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt.

9.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, mit dem zur Verfügung gestellten Material sorgsam umzugehen.

9.4 Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust, Diebstahl und sonstige Unregelmäßigkeiten, sofern wir nur als Vermittler auftreten, wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet werden.

9.5 Für Schäden, die der outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der Veranstaltung durch die ET zugefügt werden, haftet der TN bzw. ET im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Zusätzliche Kosten

Im Gebührensatz für das Programm nicht enthalten sind:

  • Kosten der An- und Abreise
  • Kosten für die Unterkunft und Verpflegung
  • Kosten für Angebote, die über das vereinbarte Programm hinausgehen
  • Individualversicherungen
  • Reiserücktrittversicherung.

§ 11 An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt grundsätzlich individuell ohne Begleitung des Veranstalters. Der Veranstalter ist über die Ankunftszeit zu unterrichten.

§ 12 Trainereinsatz

Die outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, die Anzahl der Trainer kurzfristig zu ändern, sollte Teilnehmerzahlen oder andere Umstände dies bedingen und dadurch die Leistung in ihrem Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigt werden.

§ 13 Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.

outdoorVAGABUNDEN UG (haftungsbeschränkt)
Chausseestr. 8
15755 Teupitz ST Egsdorf
Handy: 01520 8531652
Mail: info@outdoorvagabunden.de
www.outdoorvagabunden.de
————————————————–
Sitz: Egsdorf / Amtsgericht Cottbus
Geschäftsführung: Daniel Uhlig
HRB 13636 CB
St. Nr. 049/115/02785
USt-IdNr. DE319473528

IBAN: DE83 1605 0000 1000 5073 07
BIC WELADED1PMB